Voerkrankungen bei Versicherungen immer korrekt angeben
Beim Abschluss einer Versicherung, etwa einer BU Versicherung, wird man auch immer nach Vorerkrankungen gefragt.
Diese sollte man in jedem Fall auch immer wahrheitsgemäß angeben. Ist man sich nicht sicher, welche Erkrankungen man in den letzten Jahren hatte, kann man auch beim Arzt um Einsicht in die eigene Krankenakte bitten. Dem Vermittler, mit dem man den Antrag ausfüllt, gibt man alle Vorerkrankungen oder evtl. Beschwerden dann an.
Leider ist es aber bei einigen Vermittlern so, dass sie diese Vorerkrankungen bagatellisieren und damit nicht angeben. Kommt es dann zum Leistungsfall, wird die Versicherungsgesellschaft aber mit Sicherheit die Krankengeschichte des Versicherten über Jahre hinweg zurück verfolgen. Kommt dann heraus, dass Erkrankungen nicht angegeben wurden, so muss man auch damit rechnen, dass die Versicherung die Leistung verweigert.
So geschah es kürzlich erst in einem Fall, den dann die verschiedensten Gerichte zu entscheiden hatten. Doch diese gaben dem Versicherungsnehmer recht, der ja seine Erkrankungen korrekt angezeigt hatte. Sichert ihm der Vermittler zu, dass diese für die Police irrelevant sind, so kann der Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass dem auch so ist. Die Versicherung muss in diesen Fällen trotzdem zahlen, da das Verschulden nicht beim Versicherten selbst lag, sondern beim Vermittler.
An diesem Fall sieht man aber auch, wie wichtig es ist, Vorerkrankungen immer korrekt anzugeben. Das heißt, ein Verschweigen dieser Beschwerden führt in aller Regel dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt. Deshalb sollte man sich beim Abschluss an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden, der sich seiner Aufklärungspflicht und seiner Haftung auch entsprechend bewusst ist. Dieser wird solche Vorerkrankungen nicht einfach als irrelevant abtun, sondern sie gewissenhaft mit aufnehmen.






