Sommermärchen unter Autofahrern
Ein jeder kennt die alten Ammenmärchen, in denen noch ein Funken Wahrheit steckt.
Auch im Bereich der Autofahrer kommen solche immer wieder, vor allen Dingen im Sommer, auf. Oft heißt es dann, dass die Versicherung zum Beispiel nicht zahlt, wenn man mit Flip Flops am Steuer sitzt. Doch das stimmt so nicht ganz. Denn die Versicherung haftet in jedem Fall für den Schaden des Unfallgegners. Für private Kraftfahrer gibt es nämlich im Gegensatz zu Berufskraftfahrern keine Kleidervorschrift, was das Schuhwerk betrifft. Damit kann die Kfz-Haftpflicht ihren Schutz nicht vom Schuhwerk des Fahrers abhängig machen.
Ebenfalls ist es so, dass die Versicherung hier keine Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Denn nur weil man mit Sandalen oder Flip Flops fährt, gefährdet man niemanden. Grundsätzlich muss deshalb die Kfz Versicherung, auch in der Vollkaskoversicherung, für einen Schaden aufkommen. Oftmals wird zwar versucht, sich heraus zu reden, doch die aktuellen Gerichtsurteile kamen noch nie zu der Erkenntnis, dass das Tragen von Sandalen oder Flip Flops gefährlich sei.
Grundsätzlich kann aber auch der Bund der Versicherten nur den Rat geben, keine solchen Schlappen beim Fahren zu tragen. Denn generell rutscht man mit offenen Schuhen wie Sandalen oder Flip Flops oder gar barfuß, wie es auch viele im Sommer gerne tun, viel zu leicht von den Pedalen ab und verliert so auch schnell die Kontrolle über das Auto. Hier geht es wohl eindeutig weniger um die Versicherungsleistungen, als vielmehr um die Sicherheit eines jeden Einzelnen. Nicht umsonst wird man schon in der Fahrschule darauf hingewiesen, dass man möglichst immer passendes, festes Schuhwerk tragen müsse.






