Wirrwarr um die Abgeltungssteuer

Wenn von der Abgeltungssteuer die Rede ist, heißt es pauschal, 25% auf alles. Spekulationsgewinne, Veräußerungsgewinne, Dividende und Zinsen sind betroffen. Auf viele Anlageformen wirkt sich die Abgeltungssteuer allerdings überhaupt nicht aus und außerdem gibt es Sonderregelungen wie beispielsweise Zertifikate.

Der Abgeltungssteuer unterliegen die Erträge der Zertifikate. Nur Zertifikate, die bis zum 14.3.2007 erworben wurden, fallen unter die alte Regelung, nach der Kursgewinne – mindestens einjährige Haltefrist vorausgesetzt – steuerfrei bleiben. Bis zum 30.6.2009 steuerfrei verkauft oder eingelöst werden können Papiere, die später erworben wurden, bei ebenfalls mindestens einjähriger Haltedauer. Nach dieser Frist unterliegen die Erträge der Abgeltungssteuer.

Die Besteuerung für Zertifikate, die nach dem 30. Juni und vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, hängt vom Zeitpunkt des Verkaufs oder der Einlösung ab. Bei Verkauf gilt bis Ende 2009 die Spekulationssteuer, danach kommt die Abgeltungssteuer zur Geltung. Auf alle Erträge – ob Gewinne, Zinsen oder Bonus – zahlt man die Abgeltungssteuer, egal, wann das Papier veräußert wird, wenn Zertifikate ab 2009 erworben werden. Da diese Sonderregelungen den meisten nicht bekannt sind, kommt es immer wieder zu Missverständnissen im Hinblick auf die Abgeltungssteuer. Deshalb sollte man sich bevor man sich für eine Anlageform entscheidet ganz genau mit den Tücken und dem so genannten Kleingedruckten der Abgeltungssteuer beschäftigen, damit man später keine böse Überraschung erlebt, wenn man merkt, dass man in der Abgeltungssteuer-Falle sitzt.

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