Sie sind Riestersparer? Dann noch die Zulagen beantragen

Ihr Riestersparvertrag besteht seit 2006 oder sogar noch länger und sie haben noch keine Zulagen beantragt, dann wirds Zeit. Zur Zeit beträgt die staatliche Zulage 114 Euro zuzüglich 138 Euro pro Kind. Wenn Sie die staatlichen Zulagen nicht beantragen, verfällt der staatliche Zuschuss.

Den Zulagenantrag für die Riester Rente erhalten Sie bei Ihren Versicherungsunternehmen oder bei der Bank, bei dem Sie Ihren Riesterparvertrag abgeschlossen haben. Den ausgefüllten Antrag können Sie dann zu der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen senden oder sie lassen das Formular über die zuständige Versicherugsstelle weiterleiten. Um sich nicht jedes Jahr um die Beantragung der Zulagen kümmern zu müssen, haben Sie auch die Möglichkeit einen Dauerzulagenantrag für die Riester Rente zu stellen. Mit diesem Formular läuft dann jedes Jahr fast alles automatisch.

Der Dauerzulageantrag wird bei der jeweiligen Bank oder der jeweiligen Versicherung gestellt, bei welcher Sie auch den Riester Rentenvertrag abgeschlossen haben. Die Bank bzw. Versicherung  kümmert sich dann automatisch jedes Jahr um die Beantragung und Sie müssen nicht jedes Jahr an den Zulagenantrag denken.

In Ihrer Pflicht liegt es dann nur noch auch zu überprüfen, dass die Zulagen jährlich Ihrem Riestervertrag zu Gute geschrieben werden. Jährlich müssen rund vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in den Riestervertrag eingezahlt werden, um ein Anrecht auf die volle staatliche Förderung zu erhalten. Wenn Sie die Zulagen beantragen, erhalten Sie eine Zulagennummer. Die Zulagennummer der Riester-Rente wird durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen gewährt.

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • YahooMyWeb
  • del.icio.us
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Technorati

 

Einen Kommentar schreiben